Fall 2001-022N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2001 | 2001-022N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Ton / Bild |
Gesellschaftliches Umfeld | Kunst und Wissenschaft |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Dem Angeklagten wird das Herstellen und Verbreiten von Tonträgern mit rassistischem Inhalt im Zeitrahmen von ca. Ende 1999 bis April 2001 vorgeworfen. Keine weiteren Angaben zum Sachverhalt oder zu den rechtlichen Erwägungen.
Verurteilung zu einer Busse von Fr. 400.--. Löschung des Strafregistereintrages nach einer Probezeit von 2 Jahren. Die sichergestellten 21 CDs werden gemäss Art. 58 StGB eingezogen.