Fall 2003-009N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2003 2003-009N Die zuständige Strafuntersuchungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Beschluss enthält keine Sachverhaltsdarstellungen und keine rechtlichen Erwägungen der Strafverfolgungsbehörde.

Entscheid

Das Verfahren wird wegen fehlender Tatbestandsmässigkeit eingestellt.