Fall 2012-001N

Hitlergruss in Richtung der Polizei

Bern

Verfahrensgeschichte
2012 2012-001N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Beschuldigten.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz Zuständige Strafverfolgungsbehörde
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen;
Jugendliche
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Gesten / Gebärden
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte führte in Richtung der vorbeifahrenden Polizeipatrouille den Hitlergruss aus. Er wurde daraufhin von der Polizei kontrolliert. Während der Kontrolle verhielt sich der Beschuldigte äusserst respektlos und unkooperativ. Als sich die Polizei entfernte, führte er erneut den Hitlergruss in Richtung der Polizisten aus.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Beschuldigten der Rassendiskriminierung und des unanständigem Benehmens schuldig und verurteilt ihn zu einer Busse von CHF 400.00.