Fall 2013-017N
Bern
Verfahrensgeschichte | ||
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2013 | 2013-017N | Die Jugendanwaltschaft bestraft die beschuldigte Person. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen; Jugendliche |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Die Beschuldigte Person publizierte auf der Facebook-Seite „Freundschaft Schweiz-Israel“ einen Text mit rassistischem Inhalt.
Die Jugendanwaltschaft bestraft die beschuldigte Person mit einer persönlichen Leistung von 2 Halbtagen in Form von Arbeit.