Fall 2017-051N

Tätlichkeit wegen Kopftuch

St. Gallen

Verfahrensgeschichte
2017 2017-051N Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wird eingestellt.

Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Muslime
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Muslimfeindlichkeit

Kurzfassung

X. wirft dem Beschuldigten vor, er sei anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung über das Tragen des Kopftuchs, sehr nahe an sie herangetreten und habe gesagt, sie sei hier Gast und habe nicht das Recht so zu reden. Dabei habe er sich ihr genähert, mit einer grauen Kunststoff-Migros-Einkaufstasche mit Inhalt ausgeholt und versucht, die Einkaufstasche gegen ihr Gesicht zu schlagen, sie aber stattdessen im linken Brustbereich getroffen.
Der Beschuldigte streitet die von X. gemachten Vorwürfe ab. Eine sich in der Nähe befindliche Auskunftsperson konnte die Aussagen von X. ebenfalls nicht bestätigen.
Das Strafverfahren wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Rassendiskriminierung wird deshalb eingestellt.

Sachverhalt

X. wirft dem Beschuldigten vor, er sei anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung über das Tragen des Kopftuchs, sehr nahe an sie herangetreten und habe gesagt, sie sei hier Gast und habe nicht das Recht so zu reden. Dabei habe er sich ihr genähert, mit einer grauen Kunststoff-Migros-Einkaufstasche mit Inhalt ausgeholt und versucht, die Einkaufstasche gegen ihr Gesicht zu schlagen, sie aber stattdessen im linken Brustbereich getroffen.

Entscheid

Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten, Beschimpfung und Rassendiskriminierung wird eingestellt.