Fall 2018-008N
Schwyz
Verfahrensgeschichte | ||
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2018 | 2018-008N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1); Verbreiten von Ideologien (Abs. 2); Organisation von Propagandaaktionen (Abs. 3); Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | Religion |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Muslime |
Tatmittel | Schrift; Ton / Bild; Verbreiten von rassistischem Material |
Gesellschaftliches Umfeld | Nachbarschaft |
Ideologie | Muslimfeindlichkeit |
In der Nacht wurden Postkarten in die Briefkästen von diversen Haushalten in mehreren Gemeinden geworfen.
Auf diese Email-Adresse wurde von der IP-Adresse der Beschuldigte zugegriffen. Die polizeilichen Abklärungen ergaben, dass der Freund der Beschuldigten über dieselbe IP-Adresse auch Zugang zum Internet hatte. Dieser war gemäss seinen eigenen Aussagen für die Flyeraktion, sowie für das Erstellen der E-Mail-Adresse verantwortlich. Es konnten keine Hinweise dafür gefunden werden, dass die Beschuldigte mit der Postkartenaktion in Verbindung stand oder davon wusste. Aus diesen Gründen stellt die zuständige Strafverfolgungsbehörde das Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung ein.
In der Nacht wurden Postkarten mit dem folgenden Text in die Briefkästen von diversen Haushalten in mehreren Gemeinden geworfen:
« Sehr geehrte Bewohner der Gemeinde
Höflich weissen wir darauf hin, dass wir nun bald in der Überzahl sind, auch bei Ihnen dem wunderbaren Dörfchen! Um uns sowie die Zukunft dieses Dorfes ein bisschen vor zu stellen, haben wir Ihnen diese Postkarte zukommen lassen. Wir freuen uns auf eine gemeinsame Zukunft, denn unter dem Islam kommt der Friede auch endlich nach diesem Dorf! Wir möchten darum bitten, dass solche die Frauen, wenn möglich doch verschleiern würden, nicht nur um Allahs Willen, sondern um ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen.
In diesem Sinne, Allahu Akbart
Sharia_pride@gmx.ch »
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung ein. Die Verfahrenskosten trägt der Staat.