Fall 2021-103N

Veröffentlichung eines antisemitischen Pamphlets im Parteimagazin 1

Bern

Verfahrensgeschichte
2021 2021-103N Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 schuldig erklärt.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Ethnie;
Religion
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Politische Akteure
Opfergruppen Juden
Tatmittel Schrift;
Verbreiten von rassistischem Material
Gesellschaftliches Umfeld Weiteres gesellschaftliches Umfeld
Ideologie Antisemitismus;
Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte veröffentlichte als damaliger Parteipräsident einer rechtsextremen Schweizer Partei und (Mit-)verantwortlicher des Parteimagazins einen antisemitischen Text des ersten Protokolls von «Die Protokolle der Weisen von Zion» mit einem kurzen Vorwort.
Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB für schuldig erklärt.

Sachverhalt

Der Beschuldigte veröffentlichte als damaliger Parteipräsident einer rechtsextremen Schweizer Partei und (Mit-)verantwortlicher des Parteimagazins, einen antisemitischen Text des ersten Protokolls von «Die Protokolle der Weisen von Zion» mit einem kurzen Vorwort.

Entscheid

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 schuldig erklärt.
Er wird bestraft mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.00, ausmachend CHF 2200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.
Der Beschuldigte wird zudem mit einer Verbindungsbusse von CHF 440.00 bestraft.