Fall 2022-063N

Jugendlicher sprayt Hakenkreuz

Bern

Verfahrensgeschichte
2022 2022-063N Der Beschuldigte wird unter anderem der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) schuldig gesprochen.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt Schutzobjekt allgemein
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Jugendliche
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift;
Weitere Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Beschuldigte und ein Kollege sprayten ein Hakenkreuz auf das Klettergerüst eines Spielplatzes. Als die Polizei wegen einer Meldung vor Ort eintraf, flüchtete der Beschuldigte und ignorierte mehrfache Aufforderungen, stehen zu bleiben.
Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) und der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) schuldig gesprochen.

Sachverhalt

Der Beschuldigte begab sich gemeinsam mit einem Kollegen auf einen Spielplatz und sprayte u.a. ein Hakenkreuz an das sich dort befindenden Klettergerüst. Als er im Anschluss die Polizei, welche sich anlässlich einer Meldung vor Ort begab, wahrnahm, flüchtete er. Er hielt auch auf mehrfache Aufforderung der Polizei stehen zu bleiben und auf Zurufen von «Halt Polizei» nicht an und hinderte die Kantonspolizei Bern somit an der Anhaltung.

Entscheid

Der Beschuldigte wird der Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) und der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) schuldig gesprochen. Er wird mit einer Busse von CHF 240.00 bestraft.