Fall 2022-113N

Rassistische Beschimpfung bei einem Spaziergang

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2022 2022-113N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt um eine Einstellungsverfügung.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Nachbarschaft;
Freizeit / Sport
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat anlässlich eines Spaziergangs den Geschädigten rassistisch beschimpft.
Sie zuständige Strafverfolgungsbehörde, hat eine Vergleichsverhandlung gemäss Art. 316 Abs. 1 StPO angesetzt, an welcher eine Einigung erzielt werden konnte. Das Verfahren gegen den Beschuldigten ist somit einzustellen.

Sachverhalt

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, anlässlich eines Spaziergangs in einem Wohnquartier, in eine verbale Auseinandersetzung geraten zu sein und den Geschädigten als «Scheiss Asiaten» bezeichnet zu haben.

Entscheid

Sie zuständige Strafverfolgungsbehörde, hat eine Vergleichsverhandlung gemäss Art. 316 Abs. 1 StPO angesetzt, an welcher eine Einigung erzielt werden konnte. Das Verfahren zur Beschimpfung (Art. 177 StGB) und der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) gegen den Beschuldigten ist somit einzustellen.