Fall 2023-046N

Rassistische und islamfeindliche E-Mails

Zürich

Verfahrensgeschichte
2023 2023-046N Die Staatsanwaltschaft spricht den Beschuldigten u.a. der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt Rasse;
Ethnie;
Religion;
Sexuelle Orientierung
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Muslime;
Angehörige anderer Religionsgemeinschaften;
Schwarze Personen / PoC;
Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien;
LGBTIQ+
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Internet (ohne Soziale Medien);
Weiteres gesellschaftliches Umfeld
Ideologie Muslimfeindlichkeit;
Rassismus (Nationalität / Herkunft);
Rassismus (Hautfarbe);
Feindlichkeit gegen LGBTIQ+

Kurzfassung

Der Beschuldigte hat wissentlich und willentlich mehrfach E-Mailnachrichten mit rassistischen und religionsfeindlichen Inhalten an eine islamische Dachorganisation sowie an eine Vielzahl weiterer Personen, Organisationen und Vereine gesendet. Die Inhalte der E-Mails zielten darauf ab, verschiedene religiöse, ethnische und sexuelle Gruppen zu beleidigen und zu bedrohen.

Die Staatsanwaltschaft spricht den Beschuldigten u.a. der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass i.S.v. Art. 261bis StGB schuldig.

Sachverhalt

Der Beschuldigte wissentlich und willentlich eine E-Mailnachricht an die Geschädigten sowie an eine Vielzahl weiterer Personen, Organisationen und Vereinen mit dem Inhalt: «DEATH TO MUSLIM! DEATH TO HOMOSEXUAL ARABS MARICON TRAVECOS!»

Einen Tag später, sandte der Beschuldigte wissentlich und willentlich eine E-Mailnachricht an die Geschädigten sowie an eine Vielzahl weiterer Personen, Organisationen und Vereinen, welche u.a. den folgenden Inhalt enthielt: «fuck quran, fuck islam, muhammad was gay (…) FUCK YESUS, Buddha was a homosexual full blood mongoloid drugaddict (…) Hindu homopoloski ppl love to eat colorful excrements from their holy elephants». Des Weiteren schrieb der Beschuldigte in besagter E-Mailnachricht: «Death to niggers! And the rest oft he goy (native americans, eskimos, indios, pacific islanders)».

Zu einem späteren Zeitpunkt sandte der Beschuldigte wissentlich und willentlich eine E-Mailnachricht an die Geschädigten, sowie an eine Vielzahl weiterer Personen, Organisationen und Vereinen, welche u.a. den folgenden Inhalt enthielt: «fuck quran! Death to arabs and muslims!».
Weiter sandte der Beschuldigte wissentlich und willentlich eine E-Mailnachricht an die Geschädigten sowie an eine Vielzahl weiterer Personen, Organisationen und Vereinen, welche u.a. den folgenden Inhalt enthielt: «fuck quran, fuck iran, death to all muslims and arabs!!».

Rechtliche Erwägungen

Der Beschuldigte hat mehrfach öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugungen anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt (Art. 261 StGB). Zusätzlich hat er sich mehrfach öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer «Rasse», Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufgerufen (Art. 261bis StGB).

Entscheid

Die Staatsanwaltschaft spricht den Beschuldigten schuldig der mehrfachen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit i.S.v. Art. 261 Abs. 1 StGB und der mehrfachen Diskriminierung und Aufruf zu Hass i.S.v. Art. 261bis StGB.

Der Beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 30.00, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem wird er bestraft mit einer Busse von CHF 300.00.