Fall 2023-074N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2023 | 2023-074N | Die 1. Instanz spricht den Beschuldigten der mehrfachen Rassendiskriminierung frei. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Die 1. Instanz spricht den Beschuldigten der mehrfachen Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) frei, spricht ihn aber der mehrfachen Beschimpfung (Art. 177 StGB) schuldig.
Der Sachverhalt ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
Die 1. Instanz spricht den Beschuldigten von der mehrfachen Rassendiskriminierung frei.
Der Beschuldigte wird der mehrfachen Beschimpfung (Art. 177 StGB) schuldig erklärt und verurteilt zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 150.00.