Cas 1998-009N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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1998 | 1998-009N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Déclarations orales |
Environnement social | Lieux publics |
Idéologie | Antisémitisme |
Die Anzeigeerstatterin behauptet, dass der Angeschuldigte, der für Ordnung bei einer Abfallentsorgungsstelle zuständig war, anfangs 1997 begonnen habe, sie zu schikanieren, wenn sie Abfälle gebracht habe. Der Angeschuldigte behauptet seinerseits, dass die Anzeigeerstatterin aufgefallen sei, weil sie mehrmals Gegenstände und Abfälle gebracht habe, die nicht durch die Sammelstelle entsorgt werden könnten. Zwischen den beiden Personen kommt es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf nach Aussage der Anzeigeerstatterin der Angeklagte gesagt haben soll, «schon schade, dass Hitler nicht Probleme gelöst hat alle, das grosse Problem» [sic] und «Das grosse Problem der Schweiz alle Juden von Deutschland in die Schweiz, das ist grosse Problem." [sic] Der Angeschuldigte bestreitet diese Äusserungen und behauptet, dass die Anzeigeerstatterin am Tag des Konflikts wegen der Abfälle gesagt habe, dass es sein Problem sei, dass er Muslim sei. Ein Wort habe das andere ergeben und sie habe ihn als 'Sau-Nazi' tituliert. Die Aussprüche, die er gemäss ihren Aussagen getan haben soll, habe er nicht gesagt.
Die Aussagen widersprechen sich. Der einzige Zeuge der Klarheit schaffen könnte bemerkt, dass er nichts von den Äusserungen wahrgenommen habe, ihm sei lediglich aufgefallen, dass die Anzeigeerstatterin sehr aufgebracht gewesen sei.
Die Strafverfolgungsbehörde spricht sich für die Einstellung des Verfahrens aus, weil erfahrungsgemäss in einer solchen Beweissituation kaum erfolgreich Anklage erhoben werden kann.
Einstellung des Strafverfahrens.