Cas 2002-020N

Beschimpfung in einer Bar: «Huere Tschäpse, Schlitzauge und Scheiss-Chinese»

Lucerne

Historique de la procédure
2002 2002-020N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif Publiquement (en public)
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Angeschuldigte wird bezichtigt, in der Bar eines Hotels in angetrunkenem Zustand den Geschädigten mit «huere Tschäpse, Schlitzauge und Scheiss-Chinese» betitelt zu haben. Der Angeschuldigte und sein Begleiter bestreiten solche Äusserungen.

Die Strafverfolgungsbehörde qualifiziert diese Äusserungen als "[...] allenfalls ehrverletzende Beschimpfungen, welche die Tatbestandsmerkmale der Rassendiskriminierung nach Art. 261bis StGB, vorab die geforderte Öffentlichkeit, nicht zu erfüllen vermögen." Der Geschädigte hat auf eine Ehrverletzungsklage ausdrücklich verzichtet und folglich ist die Strafuntersuchung gegen den Angeklagten einzustellen.

Décision

Einstellung der Strafuntersuchung.