Cas 2022-011N

«Meme» zu schwarzer Person in WhatsApp-Chat

Berne

Historique de la procédure
2022 2022-011N Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Communication électronique;
Sons / images
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Der Beschuldigte postete in einem WhatsApp-Chat mit über 50 Mitgliedern, ein rassistisches und herabsetzendes «Meme» zu einer Schwarzen Person.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen.

En fait / faits

Der Beschuldigte postete im über 50 Mitglieder zählenden WhatsApp-Chat ein Foto eines bis zum Hals in einem engen Erdloch stehenden und hilflos nach oben blickendem dunkelhäutigem Afrikaner, mit dem Untertitel «Negatief».

En droit / considérants

Mit der Verbreitung des Bildes reduzierte er die Gruppe aller dunkelhäutigen Afrikaner auf minderwertige Menschen zweiter Klasse, sprach ihnen die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung als Mensch ab und setzte sie aufgrund ihrer ethnischen Herkunft in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herab.

Décision

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung i.S.v. Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig gesprochen. Er wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 30.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren.