Cas 1996-004N

Äusserung gegen jüdische Nachbarin: «Sie haben meinen Hund angegriffen, das ist klar bei Ihrer Herkunft!»

Zurich

Historique de la procédure
1996 1996-004N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Déclarations orales;
Voies de fait
Environnement social Voisinage
Idéologie Antisémitisme

Synthèse

Im Treppenhaus einer Liegenschaft kommt es zwischen der Anzeigeerstatterin und der Angeschuldigten unter anderem wegen deren Dackel zu einer verbalen Auseinandersetzung. Während des Streits soll die Angeschuldigte die Anzeigeerstatterin gegen das Scheinbein getreten und zu ihr gesagt haben: «Sie haben meinen Hund angegriffen. Das ist ja klar bei Ihrer Herkunft!»

Der Sachverhalt wird von der Strafverfolgungsbehörde unter dem Aspekt von Art. 261bis Abs. 4 Hälfte 1 StGB untersucht. Die Verfügung liegt uns nicht vollständig vor.

Décision

Einstellung des Strafverfahrens.