Cas 1996-004N
Zurich
Historique de la procédure | ||
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1996 | 1996-004N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Critères de recherche juridiques | |
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Acte / Eléments constitutifs objectifs | Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase) |
Objet de protection | |
Questions spécifiques sur l'élément constitutif |
Mots-clés | |
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Auteurs | Particuliers |
Victimes | Juifs |
Moyens utilisés | Déclarations orales; Voies de fait |
Environnement social | Voisinage |
Idéologie | Antisémitisme |
Im Treppenhaus einer Liegenschaft kommt es zwischen der Anzeigeerstatterin und der Angeschuldigten unter anderem wegen deren Dackel zu einer verbalen Auseinandersetzung. Während des Streits soll die Angeschuldigte die Anzeigeerstatterin gegen das Scheinbein getreten und zu ihr gesagt haben: «Sie haben meinen Hund angegriffen. Das ist ja klar bei Ihrer Herkunft!»
Der Sachverhalt wird von der Strafverfolgungsbehörde unter dem Aspekt von Art. 261bis Abs. 4 Hälfte 1 StGB untersucht. Die Verfügung liegt uns nicht vollständig vor.
Einstellung des Strafverfahrens.