Cas 1996-009N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Berne

Historique de la procédure
1996 1996-009N 1. Instanz spricht den ersten Angeklagten wegen Rassendiskriminierung frei und verurteilt den zweiten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Aucune indication sur l'auteur
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Aucune indication sur les moyens utilisés
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Keine Sachverhaltsangaben

Décision

Der Erste Angeklagte wird vom Vorwurf der Rassendiskriminierung zwar freigesprochen, wird aber wegen Verleumdung und Beschimpfung zu 6 Wochen Haft bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren und zur Zahlung einer Genugtuung an mehrere Geschädigte von insgesamt CHF 2'600.00 verurteilt. Der zweite Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung und Beschimpfung zu 4 Wochen Haft bedingt bei einer Probezeit von 2 Jahren und zur Zahlung einer Genugtuung an mehrere Geschädigte von insgesamt CHF 1'300.00 verurteilt.