Cas 2001-042N

Import von CDs mit rassistischem Inhalt für den Privatgebrauch

St-Gall

Historique de la procédure
2001 2001-042N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde tritt auf die Strafanzeige nicht ein.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Propagation de matériel raciste
Environnement social Art et science
Idéologie Racisme (nationalité / origine);
Extrémisme de droite

Synthèse

Im Januar 2001 wurde der Staatsanwaltschaft vom Zollinspektorat eine vorläufige Beschlagnahmung von 8 CDs mit Musik mitgeteilt. Eine Inhaltsangabe wurde beigelegt, die offenkundig auf einen fremdenfeindlichen Charakter der CDs hinwies. Der Verzeigte gab in seiner Befragung an, er gehöre nicht zu einer Skinhead-Gruppe, habe höchstens Sympathien mit diesen. Die CDs seien für den privaten Gebrauch bestimmt gewesen.

Eine Rückfrage bei der Oberzolldirektion ergab, dass die CDs nicht zuhanden der Strafbehörden sichergestellt wurden. Die Strafverfolgungsbehörde stellt fest, dass eine schlüssige Beurteilung somit nicht möglich sei und die Frage, ob das Bestellen von solchen CDs bereits eine Tatbestandsvariante von Art. 261bis StGB erfülle, offen bleiben könne.

Décision

Nichteintreten auf die Strafanzeige.