Cas 2008-002N

Antisemitisches Lied

St-Gall

Historique de la procédure
2008 2008-002N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Incitation à la haine et à la discrimination (al. 1)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Victimes Juifs
Moyens utilisés Déclarations orales;
Gestes
Environnement social Lieux publics;
Loisirs / Sport
Idéologie Antisémitisme;
Extrémisme de droite

Synthèse

Der Angeklagte wurde wegen mehreren Widerhandlungen angeklagt, unter anderem wegen Rassendiskriminierung.

Nach einem Hockeymatch beobachtete die Polizei, wie der Angeklagte mit einer Gruppe aus der Rechtsextremen Szene zu einem Pub marschierte. Die Gruppe skandierte lauthals singend die Worte «Eine U-Bahn bauen wir, eine U-Bahn bauen wir, von Rapperswil bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir. Heil Hitler». Indem der Angeklagte aktiv diese Worte skandierte, erfüllte er den Tatbestand der Rassendiskriminierung.

Décision

Der Angeklagte wurde unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von CHF 80 und zu einer Busse von CHF 800 verurteilt.