Cas 2011-009N

«Heil Hitler» in Eintrag bei einem Community Center

Berne

Historique de la procédure
2011 2011-009N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers;
Jeunes
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Ecrits;
Communication électronique
Environnement social Media (Internet inclus)
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Der Angeklagte erstellte, mit Angaben und Foto einer anderen Person, einen Account bei einem Community Center. Unter diesem Account drohte er ein Massaker an, welches auf einem Schulgelände stattfinden sollte. Den Eintrag beendete er mit „Heil Hitler“.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärte ihn der Rassendiskriminierung, Schreckung der Bevölkerung und falscher Anschuldigung schuldig.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde erklärt den Angeklagten unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilt ihn zu einer persönlichen Leistung von drei Tagen.