Cas 2016-051N

Muslimfeindliche Beiträge auf Facebook

Soleure

Historique de la procédure
2016 2016-051N Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Musulmans;
Etrangers et membres d'autres ethnies;
Requérants d'asile
Moyens utilisés Ecrits;
Sons / images
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Hostilité à l'égard des personnes musulmanes;
Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Beschuldigte veröffentlichte auf seinem öffentlichen Facebook-Profil Beiträge, in denen er für Muslime die Bezeichnungen «Invasoren», «Flüchtlinge», «Migranten» und «Asylanten» verwendete. Seiner späteren Aussage nach sei es klar, dass die Mehrheit der Flüchtlinge muslimisch sei. Damit setzte er sie, so die Staatsanwaltschaft, wegen ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herab.

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt.

En fait / faits

Der Beschuldigte veröffentlichte auf seinem öffentlichen Facebook-Profil Beiträge, in denen er für Muslime die Bezeichnungen «Invasoren», «Flüchtlinge», «Migranten» und «Asylanten» verwendete. Seiner späteren Aussage nach sei es klar, dass die Mehrheit der Flüchtlinge muslimisch sei. Damit setzte er sie, so die Staatsanwaltschaft, wegen ihrer Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herab. Unter anderem postete der Beschuldigte folgende strafrechtlich relevanten Aussagen:

«Jedesmal (sic) wenn ich schreibe: «Kriminelle Migranten und Asylanten sind unverzüglich abzuschieben», schlägt mir mein Korrekturprogramm « ... unverzüglich abzuschiessen,» vor. Das Korrekturprogramm ist von Microsoft, also von Bill Gates. Darf ich seinen, an sich sinnvollen, Vorschlag einfach so in meinem Text übernehmen?»,
- «Guten Morgen allerseits. Ich habe mich entschieden, mit Asylanten, Flüchtlingen und anderen Invasoren nur noch positive Erfahrungen zu machen. Wie ich das bewerkstelligen will? Ganz einfach: Ich betrachte alle als Kriminelle, Vergewaltiger und Sozialschmarozer (sic), was die Medien auch täglich beweisen. So sollte es möglich sein, wenn auch selten, ein positives Erlebnis mit diesem Klientel zu haben. [ ... ]»,
- «Erstens gilt es mal die Flüchtlinge und Migranten als das zu klassifizieren was sie sind; nämlich Invasoren. Zweitens ist eine Invasion eine kriegerische Handlung und mit adäquaten Mitteln zu bekämpfen. Das ist die Armee an der Grenze. Drittens braucht es für einen optimalen Einsatz der Armee eine Teilmobilmachung mit Schiessbefehl. Viertens sind allfällige Gefangene (sollte es eigentlich nicht geben) als Kriegsgefangene zu behandeln. Fünftens die maximal 4% echter Flüchtlinge sind als Kollateralschäden billigend hin zu nehmen. Dies ist keine Aufforderung zur Gewalt, sondern ein Auftrag an die Regierung.»
- «Komme eben vom Dienst zurück und lese die Frage der Arena von gestetern (sic): ,, ... Was treibt Sie in Sachen Islam um? Und was wollten Sie Muslime schon immer mal fragen? ... " Würde sie gerne fragen, ob wir dieselben Methoden anwenden müssen wie 1683 vor Wien oder ob sie auch mit modernen Hilfsmittel wie MP, MG etc. einverstanden wären. Das Ergebnis muss das selbe (sic) sein.", «Liebe Gutmenschen, Schutzschilder aus Frauen und Kindern haben bei den Invasoren Tradition, der Schweizer Wehrmann muss sich bei der Schussabgabe daran gewöhnen.»

Décision

Der Beschuldigte wird wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 80.00, ausmachend CHF 9'600.00, bestraft. Die Kosten des Verfahrens im Umfang von CHF 400.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.