Cas 2022-070N

Nichtanhandnahme aufgrund unkonkreter Beschuldigungen

Bâle-Ville

Historique de la procédure
2022 2022-070N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Aucune indication sur l'auteur
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Aucune indication sur les moyens utilisés
Environnement social Aucune indication sur l'environnement social
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

In der Anzeige ist nicht ersichtlich inwiefern die beschuldigte Person öffentlich zu Hass, Diskriminierung oder anderen nach Art. 261bis StGB strafbaren Handlungen aufruft oder solche begeht.
Aufgrund fehlender Prozessvoraussetzungen sowie Fehlens eines Straftatbestandes, verfügt die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine Nichtanhandnahme.

En fait / faits

In der Anzeige ist – trotz Nachfrage zu konkreten Angaben – nicht ersichtlich inwiefern die beschuldigte Person öffentlich zu Hass, Diskriminierung oder anderen nach Art. 261bis StGB strafbaren Handlungen aufruft oder solche begeht. Auch die erwähnten Belästigungen sowie Schikane werden von der Anzeigestellerin nicht erörtert.

Décision

Aufgrund fehlender Prozessvoraussetzungen sowie Fehlens eines Straftatbestandes, verfügt die zuständige Strafverfolgungsbehörde eine Nichtanhandnahme.