Cas 2022-113N

Rassistische Beschimpfung bei einem Spaziergang

Bâle-Campagne

Historique de la procédure
2022 2022-113N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt um eine Einstellungsverfügung.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Etrangers et membres d'autres ethnies
Moyens utilisés Déclarations orales
Environnement social Voisinage;
Loisirs / Sport
Idéologie Racisme (nationalité / origine)

Synthèse

Der Beschuldigte hat anlässlich eines Spaziergangs den Geschädigten rassistisch beschimpft.
Sie zuständige Strafverfolgungsbehörde, hat eine Vergleichsverhandlung gemäss Art. 316 Abs. 1 StPO angesetzt, an welcher eine Einigung erzielt werden konnte. Das Verfahren gegen den Beschuldigten ist somit einzustellen.

En fait / faits

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, anlässlich eines Spaziergangs in einem Wohnquartier, in eine verbale Auseinandersetzung geraten zu sein und den Geschädigten als «Scheiss Asiaten» bezeichnet zu haben.

Décision

Sie zuständige Strafverfolgungsbehörde, hat eine Vergleichsverhandlung gemäss Art. 316 Abs. 1 StPO angesetzt, an welcher eine Einigung erzielt werden konnte. Das Verfahren zur Beschimpfung (Art. 177 StGB) und der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) gegen den Beschuldigten ist somit einzustellen.