Cas 2022-115N

Rassistische Beschimpfung und Tätlichkeit am Bahnhof

Thurgovie

Historique de la procédure
2022 2022-115N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten u.a. im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB schuldig.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Abaissement ou discrimination (al. 4 1ère phrase)
Objet de protection Race
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Personnes noires / PoC
Moyens utilisés Déclarations orales;
Voies de fait
Environnement social Lieux publics
Idéologie Racisme (couleur de peau)

Synthèse

Der Beschuldigte beschimpfte A. und B. am Bahnhof rassistisch. Zudem schüttete er A. Whisky ins Gesicht.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig u.a. der Diskriminierung durch Herabsetzung, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB).

En fait / faits

Der Beschuldigte trat am Bahnhof am Ticketautomaten zu A. und B., und bot A. ein Getränk an, was eine Diskussion auslöste. Im Verlauf des Gesprächs betitelte der Beschuldigte A. und B. als «huerä Dräcksneger».
Anlässlich derselben Aktion schüttete er A. überdies Whisky ins Gesicht.

En droit / considérants

Mit seinen Äusserungen tat der Beschuldigte seinen allgemeinen Unmut gegenüber Personen anderer «Rassen» kund. Er nahm zumindest in Kauf, dass die Äusserungen auf dem Perron des Gleises 1 am Bahnhof von einem weiteren Personenkreis, den et nicht bestimmen konnte, wahrgenommen wird.
Indem er A. Whisky ins Gesicht schüttete, wusste er, dass er dadurch das allgemein übliche und gesellschaftliche Mass einer physischen Einwirkung auf einen Menschen überschritt.

Décision

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde spricht den Beschuldigten schuldig der Diskriminierung durch Herabsetzung, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB), sowie der Tätlichkeit (art. 126 Abs. 1 StGB).
Der beschuldigte wird bestraft mit einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 80.00, bedingt erlassen bei einer Probezeit von 2 Jahren, sowie mit einer Busse von CHF 400.00.