Cas 2022-123N

Rassistisches Inserat auf tutti.ch 1

Berne

Historique de la procédure
2022 2022-123N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Art. 261bis CP / 171c CPM (aucune spécification des éléments constitutifs)
Objet de protection
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Aucune indication sur la victime
Moyens utilisés Propagation de matériel raciste
Environnement social Internet (sans réseaux sociaux)
Idéologie Aucune indication sur l'idéologie

Synthèse

Auf der Verkaufsplattform tutti.ch wurde ein rassistisches Inserat veröffentlicht. Das vorliegende Verfahren wurde gegen den Verwender einer bestimmten E-Mail- und IP-Adresse eröffnet. Der Beschuldigte hatte jedoch gemäss seinen glaubhaften Aussagen nichts mit der Aufgabe des Inserates zu tun. Vielmehr war sein Sohn dafür verantwortlich (vgl. EKR 2022-124N).
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt eine Nichtanhandnahme.

En fait / faits

Auf der Verkaufsplattform tutti.ch wurde ein rassistisches Inserat veröffentlicht. Gemäss glaubhaften Aussagen des Beschuldigten, hatte er jedoch nichts mit der Aufgabe des Inserates zu tun. Sein Sohn ist demgegenüber geständig, das fragliche Inserat aufgegeben zu haben (vgl. EKR 2022-124N)

En droit / considérants

Das vorliegende Verfahren wurde gegen den Verwender einer bestimmten E-Mail- und IP-Adresse eröffnet. Der Beschuldigte wurde durch die Polizei automatisch als beschuldigte Person – statt als Auskunftsperson – einvernommen.
Es hat demzufolge eine Nichtanhandnahme zu erfolgen, auch zu dokumentieren, dass der Beschuldigte als Täter ausgeschlossen werden kann.

Décision

Der eigentliche Täter ist der Sohn des Beschuldigten. Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt somit eine Nichtanhandnahme, auch um zu dokumentieren, dass der Beschuldigte als Täter ausgeschlossen werden kann.