Cas 2023-075N

Diskriminierung durch Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Soleure

Historique de la procédure
2023 2023-075N Der Beschuldigte hat sich der Diskriminierung durch Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht (Art. 261bis Abs. 4 StGB).
Critères de recherche juridiques
Acte / Eléments constitutifs objectifs Négation d'un génocide (al. 4 2ème phrase)
Objet de protection Race;
Religion
Questions spécifiques sur l'élément constitutif
Mots-clés
Auteurs Particuliers
Victimes Juifs
Moyens utilisés Ecrits
Environnement social Médias sociaux
Idéologie Antisémitisme;
Révisionnisme

Synthèse

Der Beschuldigte hat auf seinem für alle einsehbaren, und damit öffentlichen, Facebook­Profil einen Link zu einem News-Artikel mit dem Titel «Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast!» publiziert. Mit diesem Beitrag diskriminiert er Juden indem er Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund ihrer «Rasse» bzw. der Religion, in einer Menschenwürde verstossenden Weise leugnet.
Der Beschuldigte hat sich der Diskriminierung durch Leugnen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion (Art. 261bis Abs. 4 StGB) schuldig gemacht.

En fait / faits

Der Beschuldigte hat auf seinem für alle einsehbaren Facebook­Profil einen Link zu einem News-Artikel mit dem Titel «Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast!» publiziert.

Décision

Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF 90.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von 2 Jahren.