Die Presse unter der Lupe

Die EKR misst der Sensibilisierung der Medien und einer differenzierten Medienberichterstattung im Zusammenhang mit rassistischer Diskriminierung grosse Bedeutung zu.

Denn die Medien – Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Online-Formate –- spielen bei der Rassismusprävention eine Schlüsselrolle. Die Medienberichterstattung kann zur Bekämpfung negativer Vorurteile und Klischees beitragen, sie kann aber auch fremdenfeindlichen und rassistischen Ansichten Auftrieb geben, indem sie gezielt Polemiken schürt, mit Skandalgeschichten aufwartet, Verallgemeinerungen verbreitet oder parteiische Reportagen produziert.

2019 beauftragte die EKR die Akademie für Journalismus und Medien der Universität Neuenburg mit einer Erhebung von Beispielen für gute und schlechte Praxis von Medienberichterstattung zu Diskriminierungsfragen. Es wurden rund 15 Informationsbeiträge der drei grossen Sprachregionen gesammelt, wobei möglichst unterschiedliche Herangehensweisen, redaktionelle Ansätze und Medientypen berücksichtigt wurden. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich von Oktober bis Dezember 2019.

Die hier aufgeführten Fälle werden durch eine kurze Begründung der Wahl und einen Kommentar über den sachlichen Kontext, den geltenden journalistischen Normen, sowie den spezifischen Kriterien der nichtdiskriminierenden Berichterstattung ergänzt. Die in einigen Fällen beobachteten problematischen Elemente wurden in sechs Kategorien eingeteilt:

Kategorie 1: Diskriminierender Blickwinkel
Generell diskriminierende Behandlung durch Verallgemeinerungen oder die implizite oder explizite Zuordnung von Problemen, Straftaten oder Handlungen gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern einer Gemeinschaft (religiös, aus einem bestimmten Gebiet, einem Land, zu einer ethnischen Gruppe gehörig) oder indirekt über ihren Status als «Nicht-Schweizer/innen».

Kategorie 2: Punktuelle Verallgemeinerung(en)
Eine oder mehrere Passagen begünstigen negative Zuordnungen oder Verallgemeinerungen.

Kategorie 3: Sprachmissbrauch
Eine unausgewogene, negative, oder falsche oder ungenaue Verwendung von Begriffen oder Bezeichnungen, welche Stereotype verstärken und/oder Zuordnungen oder diskriminierende Einstellungen fördern können.

Kategorie 4: Unpassende Titelgestaltung
Die Titel- und Leadteile sind diskriminierend, und dies mitunter absichtlich, um die Aufmerksamkeit der Leserinnen und Leser durch Sensationalismus zu gewinnen oder indem mit Stereotypen gespielt wird. Der Artikel als Ganzes muss hingegen nicht zwingend problematisch sein.

Kategorie 5: Eingeschränktes Rederecht
Eine Gruppe oder Gemeinschaft wird in implizit diskriminierender Weise abgehandelt oder es besteht das Risiko einer falschen Zuordnung und die Gelegenheit wird nicht wahrgenommen, andere Mitglieder der Gruppe oder Gruppen, die falsch zugeordnet werden könnten, zu Wort kommen zu lassen.

Kategorie 6: Dekontextualisierung oder Fehler in Bezug auf die Fakten oder Statistiken
Die Nachrichten oder die Art und Weise, wie sie präsentiert werden, suggeriert auf der Grundlage fehlerhafter oder unzureichend kontextualisierter Informationen Verbindungen zwischen Gruppen und Fakten.

Zum AnfangLetzte Aktualisierung: 16.11.2020