Fall 2009-043N

Rechtsextreme Gegenstände

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2009 2009-043N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Unter den beschlagnahmten Gegenständen befanden sich etliche Waffen und Gegenstände mit Bezug zur rechtsextremen Szene: ein Metallemblem, ein Fingerring mit Hakenkreuz, ein Anhänger mit Kelten- und Hakenkreuz, ein Pin mit Hakenkreuz, eine Hakenkreuzfahne, diverse Schriftstücke und Kleber mit rechtsradikalem Hintergrund. Die Gegenstände mit Bezug zur rechtsextremen Szene wurden im Einverständnis mit dem Angeklagten eingezogen.Keine weiteren Angaben zum Sachverhalt.

Entscheid

Der Angeklagte wird unter anderem des mehrfachen Raufhandels, der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Rassendiskriminierung für schuldig erklärt und zu einer bedingt vollziehbaren Gefängnisstrafe von 12 Monaten verurteilt.