Fall 2014-009N
St. Gallen
Verfahrensgeschichte | ||
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2014 | 2014-009N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Soziale Medien |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Beschuldigte postete auf Facebook: „Tod über Israel!!!“ und machte sich dadurch der Rassendiskriminierung (Art. 261bis StGB) schuldig.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit gemäss Art. 259 Abs. 1 StGB sowie Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 40.00, mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren, sowie einer Busse von CHF 200.00.