Fall 1998-036N

Vortrag mit rassistischem Inhalt an Kantonsschule

Luzern

Verfahrensgeschichte
1998 1998-036N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Kunst und Wissenschaft;
Schule
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Ein jüdischer Anwalt erhält eine «Bekanntmachung» zugestellt, die darauf hinweist, dass an einer Kantonsschule ein Vortrag mit rassistischem Inhalt stattfinden wird und dieser gegen Art. 261bis StGB verstossen könnte.

Die polizeilichen Ermittlungen ergeben hingegen keine Anzeichen für ein Delikt. Die Strafuntersuchung wird eingestellt.

Entscheid

Einstellung der Strafuntersuchung.