Fall 1998-044N
Luzern
Verfahrensgeschichte | ||
---|---|---|
1998 | 1998-044N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung vorläufig ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
---|---|
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
---|---|
Tätergruppen | Täter unbekannt |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Schrift |
Gesellschaftliches Umfeld | Vereine / Verbände / Organisationen |
Ideologie | Rassismus (Nationalität / Herkunft) |
Gegenstand der Strafuntersuchung ist eine rassistische «Werbezuschrift» einer Organisation, die in neutralem, unadressiertem Couvert in Briefkästen verteilt wurde.
Da die Verfasser und Verteiler nicht ermittelt werden konnten, wird die Strafuntersuchung vorläufig eingestellt.
Vorläufige Einstellung der Strafuntersuchung.