Fall 1998-044N

Rassendiskriminierende Werbezuschrift in Briefkasten

Luzern

Verfahrensgeschichte
1998 1998-044N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt die Strafuntersuchung vorläufig ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Täter unbekannt
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift
Gesellschaftliches Umfeld Vereine / Verbände / Organisationen
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Gegenstand der Strafuntersuchung ist eine rassistische «Werbezuschrift» einer Organisation, die in neutralem, unadressiertem Couvert in Briefkästen verteilt wurde.

Da die Verfasser und Verteiler nicht ermittelt werden konnten, wird die Strafuntersuchung vorläufig eingestellt.

Entscheid

Vorläufige Einstellung der Strafuntersuchung.