Fall 1999-031N

SMS: «Eröffnung der Jugo-Jagdsaison»

Aargau

Verfahrensgeschichte
1999 1999-031N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien;
Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Schrift;
Elektronische Kommunikation
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

Der Angeklagte versandte im Mai 1999 ein SMS an den Anzeigeerstatter mit folgendem Inhalt: «MIT DIESEM MAIL WIRD DIE J.J. SAISON EROEFFNET, J.J. SAISON, JUGO JAGD, SENDE ES AN 5 SCHWEIZER PRO MAIL GIBT ES EINEN JUGO WENIGER GUT SCHUSS ENDE.»

Der Angeklagte wird zu einer Busse von Fr. 400.-- verurteilt.

Entscheid

Verurteilung zu einer Busse von Fr. 400.--; Löschung des Strafregistereintrages nach einer Probezeit von 1 Jahr.