Fall 2000-012N
Basel-Landschaft
Verfahrensgeschichte | ||
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2000 | 2000-012N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Rechtsextremismus |
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen im April 1999 auf einem öffentlichen Platz Passanten mit Parolen und Hitlergruss belästigt zu haben. Der Angeschuldigte bestreitet die Vorwürfe und gibt an, dass eine andere Gruppierung von Skinheads welche bekannt sei für ihr auffälliges Verhalten, am gleichen Ort gewesen sei.
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein, weil ein Freispruch vor Strafgericht angesichts der konkreten Sach- und Beweislage mit Sicherheit zu erwarten sei.
Einstellung des Strafverfahrens.