Fall 2000-012N

Belästigung von Passanten mit Nazi-Parolen und Hitlergruss

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2000 2000-012N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen im April 1999 auf einem öffentlichen Platz Passanten mit Parolen und Hitlergruss belästigt zu haben. Der Angeschuldigte bestreitet die Vorwürfe und gibt an, dass eine andere Gruppierung von Skinheads welche bekannt sei für ihr auffälliges Verhalten, am gleichen Ort gewesen sei.

Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein, weil ein Freispruch vor Strafgericht angesichts der konkreten Sach- und Beweislage mit Sicherheit zu erwarten sei.

Entscheid

Einstellung des Strafverfahrens.