Fall 2000-017N
Schaffhausen
Verfahrensgeschichte | ||
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2000 | 2000-017N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | Öffentlichkeit |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Angestellte im öffentlichen Dienst |
Opfergruppen | Jenische, Sinti/Manouches, Roma |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Antiziganismus |
Anfang Mai 1999 beschimpfte der angeschuldigte Polizeibeamte auf einem Rastplatz für Fahrende drei Personen mit den Worten «Ihr Dreckzigeuner, schade dass man euch nicht vergast hat! Ihr Zigeuner meint sowieso, alles was nicht los ist, könnt ihr klauen! Zigeuner scheissen überall hin! Schade, dass es in der Nazi-Zeit daneben ging!"
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Ermittlungsverfahren ein, weil sich die inkriminierten Äusserungen mangels neutraler Zeugen nicht nachweisen lassen. Zudem sei das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit nicht gegeben, da nur fünf Personen zugegen waren.
Einstellung des Ermittlungsverfahrens.