Fall 2000-027N

Beschimpfung von asiatischen Jugendlichen als «Fidschis»

Freiburg

Verfahrensgeschichte
2000 2000-027N 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Jugendliche
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort;
Tätlichkeiten
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft)

Kurzfassung

An einem Abend im Oktober 1999 befand sich der Angeschuldigte zusammen mit seinem Zwillingsbruder und einem Bekannten auf dem Platz. Als drei asiatisch aussehende Jugendliche an ihnen vorbei gehen wollten, begann der Angeschuldigte Urwaldschreie auszustossen und die Jugendlichen als «Fidschis» zu betiteln. Nachdem einer der provozierten Jugendlichen wissen wollte, ob er Probleme habe, wurde er vom Angesprochenen mit einem Faustschlag an den Kopf niedergeschlagen. Die zwei Begleiter des Angeschuldigten griffen sodann ihrerseits den am Boden Liegenden an und traktierten ihn auch mit einem Fusstritt in die Rippen.

Der Angeschuldigte wurde von der 1. Instanz der Begehung von Rassendiskriminierung schuldig gesprochen, weil er sich öffentlich an Zurufen von offensichtlich rassistischer Prägung beteiligte, die gegen asiatisch aussehende Jugendliche gerichtet waren, und er sich sogar zu einem Angriff gegen diese Personen hinreissen liess. Er wird wegen Rassendiskriminierung, Angriff und einfacher Körperverletzung zu 5 Tagen Einschliessung bedingt verurteilt.

Entscheid

Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, Angriff und einfacher Körperverletzung zu 5 Tagen Einschliessung bedingt. Die Probezeit beträgt 1 Jahr. Der Verurteilte wird unter Schutzaufsicht gestellt. Zusätzlich dazu muss er sich bei den beiden Opfern schriftlich entschuldigen.