Fall 2001-001N
Basel-Landschaft
| Verfahrensgeschichte | ||
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| 2001 | 2001-001N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände. |
| Juristische Suchbegriffe | |
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| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
| Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
| Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
| Stichwörter | |
|---|---|
| Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
| Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
| Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Sachverhaltsangaben und keine Angaben über die rechtlichen Erwägungen der Strafverfolgungsbehörde.
Einstellung des Strafverfahrens und Einziehung der beschlagnahmten Gegenstände gemäss Art. 58 StGB.