Fall 2002-001N
St. Gallen
Verfahrensgeschichte | ||
---|---|---|
2002 | 2002-001N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
---|---|
Behörde/Instanz | Zuständige Strafverfolgungsbehörde |
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Stichwörter | |
---|---|
Tätergruppen | Täter unbekannt |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Die Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren gegen Unbekannt, bis die Täterschaft eruiert ist, vorläufig ein.
Vorläufige Einstellung des Strafverfahrens.