Fall 2002-017N

Sachverhalt ist nicht bekannt

Bern

Verfahrensgeschichte
2002 2002-017N 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Das Urteil enthält keine Sachverhaltsdarstellungen und keine rechtlichen Erwägungen des Gerichts.

Der Angeklagte wird wegen Rassendiskriminierung, Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz zu einer Gefängnisstrafe von 10 Monaten bedingt verurteilt. In den Anklagepunkten Gefährdung des Lebens und Gefährdung durch Sprengstoff ohne verbrecherische Absicht wird der Angeklagte freigesprochen.

Entscheid

Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von 10 Monaten bedingt. Die Probezeit beträgt 3 Jahre.