Fall 2005-023N

Ausländerfeindliche Bemerkungen

Aargau

Verfahrensgeschichte
2005 2005-023N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Verfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Der Angeklagte brachte gegenüber einer Behörde seine Meinung, wonach insbesondere kulturfremde Ausländer irgendwann mit den üblichen, rechtsstaatlichen Mitteln zur Rückkehr bewegt werden sollten, mehrfach in Diskussionen ein.

Eine «krasse, verabscheuungswürdige Beschimpfung» ist laut Untersuchungsbehörde nicht nachgewiesen.

Das Verfahren wird mangels Erfüllung von Tatbestandsmerkmalen eingestellt.

Entscheid

Das Verfahren wird eingestellt.