Fall 2006-036N
Schaffhausen
Verfahrensgeschichte | ||
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2006 | 2006-036N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Schrift; Elektronische Kommunikation |
Gesellschaftliches Umfeld | Internet (ohne Soziale Medien) |
Ideologie | Antisemitismus |
Im Internet-Gästebuch der «Aktion Kinder des Holocaust» wird ein rassendiskriminierender Beitrag verfasst.
Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, weil sich nicht nachweisen lässt, dass der Beitrag vom Beschuldigten stammt.
59 CD und «Anpassung ist Feigheit» werden eingezogen. Ein Revolver und Munition wird dem Beschuldigten wieder ausgehändigt.
Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt. 59 CD und «Anpassung ist Feigheit» werden eingezogen.