Fall 2006-052N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
---|---|---|
2006 | 2006-052N | 1. kantonale Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
---|---|
Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
---|---|
Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Das Urteil enthält keine Angaben zum Sachverhalt und keine rechtlichen Erwägungen.
Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) und der Hinderung einer Amtshandlung für schuldig erklärt und zu 14 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.
Der Beschuldigte wird zu 14 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.