Fall 2006-052N

Keine Angaben zum Sachverhalt

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2006 2006-052N 1. kantonale Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Das Urteil enthält keine Angaben zum Sachverhalt und keine rechtlichen Erwägungen.

Der Beschuldigte wird der Rassendiskriminierung (Art. 261bis Abs. 4 StGB) und der Hinderung einer Amtshandlung für schuldig erklärt und zu 14 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.

Entscheid

Der Beschuldigte wird zu 14 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt.