Fall 2006-062N

Schlägereien gegen ausländisch stämmige Personen

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2006 2006-062N Die 1. Instanz verurteilt die Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Behörde/Instanz 1. kantonale Instanz
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt Rasse
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Ausländer und Angehörige verschiedener Ethnien
Tatmittel Tätlichkeiten;
Gesten / Gebärden
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Nationalität / Herkunft);
Rechtsextremismus

Kurzfassung

Die 3 Angeklagten zettelten verschiedene Schlägereien gegen Ausländer bzw. ausländisch stämmige Personen an und verletzten diese mehrfach. Nach der Schlägerei führten die Angeklagten mit dem Arm den Hitlergruss aus. Bei den Auseinandersetzungen verhielten sich die Opfer nicht ausschliesslich passiv, sondern beteiligten sich aktiv an der Schlägerei. Die ergangenen Körperverletzungen und die Sachbeschädigungen konnten schliesslich keinem Angreifer eindeutig zugeordnet werden. Die Angeklagten wurden deshalb nicht wegen mehrfachen Angriffs, sondern wegen mehrfachen Raufhandels schuldig gesprochen, während in Bezug auf die mehrfache Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung ein Freispruch erging.

Entscheid

Die Angeklagten werden verurteilt wegen mehrfachen Raufhandels, Rassendiskriminierung und der öffentlichen Verrichtung der Notdurft. Im Falle eines Angeklagten zusätzlich wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz. Die 1. Instanz verurteilt die Angeklagten zu 10 bzw. 8 Monaten Gefängnis mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 2 Jahren.