Fall 2006-070N
Basel-Stadt
Verfahrensgeschichte | ||
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2006 | 2006-070N | 1. Instanz verurteilt den Beschuldigten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Der Beschuldigte macht sich neben verschiedenen schweren Delikten wie z.B. Raub, mehrfacher Diebstahl, Sachbeschädigung und Nötigung, auch der Rassendiskriminierung schuldig.
Das Gericht verurteilt den Beschuldigten in Anbetracht der begangenen Delikte zu 12 Monaten Gefängnis, unter Einrechnung des Polizeigewahrsams (1 Tag) sowie der Untersuchungshaft und des vorläufigen Strafvollzuges. Der Beschuldigte trägt die Verfahrenskosten von CHF 2'580.-- und eine Urteilsgebühr von CHF 800.-- (im Falle der Appellation CHF 1'600.--).