Fall 2007-052N

Postsendung mit CDs mit rechtsextremem Gedankengut

Zürich

Verfahrensgeschichte
2007 2007-052N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1);
Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Organisation von Propagandaaktionen (Abs. 3);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Ton / Bild;
Verbreiten von rassistischem Material
Gesellschaftliches Umfeld Kunst und Wissenschaft
Ideologie Rechtsextremismus

Kurzfassung

Die eidgenössische Zollverwaltung kontrollierte eine an den Angeschuldigten adressierte Postsendung. Darin enthalten waren insgesamt 12 verschiedene Musik–CDs, davon je mehrere Exemplare mit rechtsextremem Gedankengut und gewaltverherrlichendem Inhalt.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde konnte nicht genügend nachweisen, dass der Beschuldigte das Propagandamaterial mit rechtsextremem Gedankengut der Öffentlichkeit zugänglich machen wollte.

Aus diesem Grund wird das Verfahren gegen den Angeschuldigten wegen Rassendiskriminierung eingestellt. Die sichergestellten CDs werden eingezogen und vernichtet.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. Die sichergestellten CDs werden eingezogen und vernichtet.