Fall 2007-054N
Aargau
Verfahrensgeschichte | ||
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2007 | 2007-054N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Das Urteil enthält keine Angaben zum Sachverhalt und keine rechtlichen Erwägungen.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren wegen Ableben des Täters ein.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren wegen Ableben des Täters ein.