Fall 2007-054N

Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit

Aargau

Verfahrensgeschichte
2007 2007-054N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren ein.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Das Urteil enthält keine Angaben zum Sachverhalt und keine rechtlichen Erwägungen.

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren wegen Ableben des Täters ein.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde stellt das Strafverfahren wegen Ableben des Täters ein.