Fall 2008-002N
St. Gallen
Verfahrensgeschichte | ||
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2008 | 2008-002N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Aufruf zu Hass und Diskriminierung (Abs. 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Wort; Gesten / Gebärden |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte; Freizeit / Sport |
Ideologie | Antisemitismus; Rechtsextremismus |
Der Angeklagte wurde wegen mehreren Widerhandlungen angeklagt, unter anderem wegen Rassendiskriminierung.
Nach einem Hockeymatch beobachtete die Polizei, wie der Angeklagte mit einer Gruppe aus der Rechtsextremen Szene zu einem Pub marschierte. Die Gruppe skandierte lauthals singend die Worte «Eine U-Bahn bauen wir, eine U-Bahn bauen wir, von Rapperswil bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir. Heil Hitler». Indem der Angeklagte aktiv diese Worte skandierte, erfüllte er den Tatbestand der Rassendiskriminierung.
Der Angeklagte wurde unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von CHF 80 und zu einer Busse von CHF 800 verurteilt.