Fall 2009-012N
Zürich
| Verfahrensgeschichte | ||
|---|---|---|
| 2009 | 2009-012N | Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten. |
| Juristische Suchbegriffe | |
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| Behörde/Instanz | 1. kantonale Instanz |
| Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
| Stichwörter | |
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| Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
| Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
| Tatmittel | Keine Angaben zum Tatmittel |
| Gesellschaftliches Umfeld | Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld |
| Ideologie | Keine Angaben zur Ideologie |
Keine Angaben zum Sachverhalt.
Der Angeklagte wird unter anderem der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und wird insgesamt zu einer Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt.