Fall 2009-034N

Aussage «Rottet die Juden aus!» und mehrere Sieg-Heil Rufe in der Öffentlichkeit

Zürich

Verfahrensgeschichte
2009 2009-034N Die 1. kantonale Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Verbreiten von Ideologien (Abs. 2);
Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Juden
Tatmittel Wort
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Antisemitismus

Kurzfassung

Dem Angeklagten werden mehrere Widerstösse, u.a. die Rassendiskriminierung vorgeworfen. Was die Anklage wegen Rassendiskriminierung betrifft, hat er öffentlich ein Zitat aus einer Rede Hitlers ausgesprochen, nämlich den Ausruf «Rottet die Juden aus!». Danach rief er mehrmals zusammen mit Kollegen lautstark «Sieg Heil!». Damit hat der Angeklagte judenfeindliche Ideologie des Nationalsozialismus verbreitet und die Juden in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt.

Entscheid

Die 1. kantonale Instanz spricht den Angeklagten u.a. wegen Rassendiskriminierung schuldig. Er wird insgesamt zu 6 Jahren Freiheitsstrafe und einer Busse von CHF 500.- verurteilt.