Fall 2009-034N
Zürich
Verfahrensgeschichte | ||
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2009 | 2009-034N | Die 1. kantonale Instanz verurteilt den Angeklagten. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Verbreiten von Ideologien (Abs. 2); Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Privatpersonen |
Opfergruppen | Juden |
Tatmittel | Wort |
Gesellschaftliches Umfeld | Öffentliche Orte |
Ideologie | Antisemitismus |
Dem Angeklagten werden mehrere Widerstösse, u.a. die Rassendiskriminierung vorgeworfen. Was die Anklage wegen Rassendiskriminierung betrifft, hat er öffentlich ein Zitat aus einer Rede Hitlers ausgesprochen, nämlich den Ausruf «Rottet die Juden aus!». Danach rief er mehrmals zusammen mit Kollegen lautstark «Sieg Heil!». Damit hat der Angeklagte judenfeindliche Ideologie des Nationalsozialismus verbreitet und die Juden in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabgesetzt.
Die 1. kantonale Instanz spricht den Angeklagten u.a. wegen Rassendiskriminierung schuldig. Er wird insgesamt zu 6 Jahren Freiheitsstrafe und einer Busse von CHF 500.- verurteilt.