Fall 2010-054N

«Sieg Heil!"

Aargau

Verfahrensgeschichte
2010 2010-054N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Privatpersonen
Opfergruppen Schwarze Personen / PoC
Tatmittel Wort;
Gesten / Gebärden
Gesellschaftliches Umfeld Öffentliche Orte
Ideologie Rassismus (Hautfarbe);
Rechtsextremismus

Kurzfassung

Der Beschuldigte war Mitglied einer alkoholisierten Polterabendgruppe, welche sich nachmittags auf dem Bahnhofplatz in Baden aufhielt. Aus deren Mitte wurde dann Y., welcher mit zwei dunkelhäutigen Kindern unterwegs war, durch den Beschuldigten mit rassistischen Äusserungen wie 'Rassenschänder' betitelt und vom Beschuldigten auch auf den linken Oberarm geschlagen. Aufgrund dieser Vorfälle sah sich die Polizei veranlasst die Gruppe zu kontrollieren.
Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, wie der Beschuldigte erneut in der Öffentlichkeit den Passanten Z. mit «Rassenschänder» titulierte, den Hitlergruss machte und «Sieg Heil!" sowie «das einzige Kreuz, welches ich akzeptiere, ist das Hakenkreuz», schrie.

Entscheid

Der Angeklagte wird vom Gericht der Beschimpfung, der Rassendiskriminierung, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte wird mit einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten bestraft.