Fall 2011-003N

Sachverhalt unbekannt

Basel-Stadt

Verfahrensgeschichte
2011 2011-003N Die 1. Instanz verurteilt den Angeklagten.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Herabsetzung oder Diskriminierung (Abs. 4 Hälfte 1)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Keine Angaben zum Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Keine Angaben zum gesellschaftlichen Umfeld
Ideologie Keine Angaben zur Ideologie

Kurzfassung

Die Anklageschrift bezieht sich auf den Vorwurf der mehrfachen Rassendiskriminierung, Nötigung und mehrfachen Wiederhandlung gegen die Vorschriften über das Halten von Hunden. Der genaue Sachverhalt ist dem Urteil jedoch nicht zu entnehmen.

Entscheid

Die 1. Instanz erklärt den Angeklagten der mehrfachen Rassendiskriminierung nach Art. 261bis Abs. 4 StGB und der mehrfachen Widerhandlung gegen die Vorschriften über das Halten von Hunden schuldig und verurteilt den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 60.-, mit bedingtem Strafvollzug, unter Auferlegung einer Probezeit von 3 Jahren, sowie zu einer Busse von CHF 400.-.