Fall 2011-011N

Beschlagnahme von KKK Gegenständen

Basel-Landschaft

Verfahrensgeschichte
2011 2011-011N Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Beschlagnahme und Einziehung der betroffenen Gegenstände.
Juristische Suchbegriffe
Tathandlung / Objektiver Tatbestand Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes)
Schutzobjekt keine Ausführungen zum Schutzobjekt
Spezialfragen zum Tatbestand keine
Stichwörter
Tätergruppen Keine Angaben zur Täterschaft
Opfergruppen Keine Angaben zur Opfergruppe
Tatmittel Weitere Tatmittel
Gesellschaftliches Umfeld Weiteres gesellschaftliches Umfeld
Ideologie Rassismus (Hautfarbe)

Kurzfassung

Beim Angeklagten wurden, im Rahmen einer untersuchungsrichterlichen Durchsuchung, folgende drei Gegenstände sichergestellt: eine Membership-Karte KKK, einen KKK Ring und eine KKK-Ring Verpackung (Mini-Grip) mit Post-It. Die zuständige Militärstrafverfolgungsbehörde weist darauf hin, dass die sichergestellten Gegenstände mit dem rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan in Zusammenhang stehen, es sich somit um Propagandamaterial im Sinne von Art. 13a BWIS handle und eine Beschlagnahme und Einziehung gerechtfertigt sei.

Entscheid

Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Beschlagnahme und Einziehung der betroffenen Gegenstände.