Fall 2011-011N
Basel-Landschaft
Verfahrensgeschichte | ||
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2011 | 2011-011N | Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Beschlagnahme und Einziehung der betroffenen Gegenstände. |
Juristische Suchbegriffe | |
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Tathandlung / Objektiver Tatbestand | Art. 261bis StGB / 171c MStG (keine Spezifizierung des Tatbestandes) |
Schutzobjekt | keine Ausführungen zum Schutzobjekt |
Spezialfragen zum Tatbestand | keine |
Stichwörter | |
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Tätergruppen | Keine Angaben zur Täterschaft |
Opfergruppen | Keine Angaben zur Opfergruppe |
Tatmittel | Weitere Tatmittel |
Gesellschaftliches Umfeld | Weiteres gesellschaftliches Umfeld |
Ideologie | Rassismus (Hautfarbe) |
Beim Angeklagten wurden, im Rahmen einer untersuchungsrichterlichen Durchsuchung, folgende drei Gegenstände sichergestellt: eine Membership-Karte KKK, einen KKK Ring und eine KKK-Ring Verpackung (Mini-Grip) mit Post-It. Die zuständige Militärstrafverfolgungsbehörde weist darauf hin, dass die sichergestellten Gegenstände mit dem rassistischen Geheimbund Ku-Klux-Klan in Zusammenhang stehen, es sich somit um Propagandamaterial im Sinne von Art. 13a BWIS handle und eine Beschlagnahme und Einziehung gerechtfertigt sei.
Die zuständige Strafverfolgungsbehörde verfügt die Beschlagnahme und Einziehung der betroffenen Gegenstände.